Der Weg zum Pflegegrad wirkt kompliziert – ist er aber nicht. Vom formlosen Antrag über die Vorbereitung mit dem Pflegetagebuch bis zur Begutachtung: Wir zeigen jeden einzelnen Schritt und worauf es beim Gutachtertermin wirklich ankommt.
Nützliche Ratgeber rund um Haushaltshilfe, Alltagshilfe, Pflegekasse und Entlastungsbetrag – verständlich erklärt für Betroffene und Angehörige in Hannover.
Hier finden Sie Informationen und Tipps zu Haushaltshilfe, Pflegekasse und allem, was den Alltag in Hannover leichter macht.
Der Weg zum Pflegegrad wirkt kompliziert – ist er aber nicht. Vom formlosen Antrag über die Vorbereitung mit dem Pflegetagebuch bis zur Begutachtung: Wir zeigen jeden einzelnen Schritt und worauf es beim Gutachtertermin wirklich ankommt.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: Für Verbrauchsmaterial zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € – schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag lässt sich nicht ansparen, deshalb bleibt er oft ungenutzt. So sichern Sie sich Ihren Anspruch.
Der Bescheid fällt niedriger aus als erwartet – das kommt häufiger vor, als viele denken. Ein Widerspruch kostet nichts und hat gute Aussichten, wenn er richtig begründet ist. Frist, Gutachten und Begründung Schritt für Schritt.
„Muss ich das selbst bezahlen?“ ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird. In sehr vielen Fällen lautet die Antwort nein. Welche Leistungen infrage kommen, was ab Pflegegrad 1 möglich ist und wie die Abrechnung praktisch läuft.
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn es zu Hause vorübergehend nicht geht, springt die Kurzzeitpflege ein. Wem sie zusteht, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt – und wie der Übergang zurück nach Hause gelingt.
Ein vertrautes Zuhause und wiederkehrende Routinen geben Menschen mit Demenz Halt. Was sich im Alltag bewährt, wie Gespräche gelingen und welche Leistungen pflegende Angehörige spürbar entlasten.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht allen Menschen mit Pflegegrad 1–5 zu. Viele Betroffene nutzen ihn noch immer nicht – obwohl der Betrag nicht sofort verfällt und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden kann. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie Ihren Anspruch einfach nutzen.
Wenn die Hauptpflegeperson krank ist oder in den Urlaub fährt, greift die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Seit Juli 2025 zahlt die Pflegekasse bis zu 3.539 € pro Jahr – als gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege, für bis zu 8 Wochen Ersatzpflege. Wir erklären, wer Anspruch hat und wie die Beantragung funktioniert.
Wir erweitern unsere Ratgeber laufend. Wenn Sie etwas vermissen oder eine Frage zu Pflegegrad, Pflegekasse oder Alltagshilfe haben: Rufen Sie uns einfach an – wir erklären es Ihnen in Ruhe und ohne Fachchinesisch.
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