Antrag auf einen Pflegegrad
Der erste Schritt zu allen Leistungen. Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an Ihre Pflegekasse genügt. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung.
Anträge rund um Pflegegrad und Vorsorge wirken oft kompliziert. Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen kurz erklärt – und wir füllen sie gemeinsam mit Ihnen aus.
Wählen Sie das passende Thema. Bei den Anträgen an die Pflegekasse übernehmen wir den Papierkram – die Vorsorge-Dokumente führen direkt zu den amtlichen Vordrucken.
Der erste Schritt zu allen Leistungen. Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an Ihre Pflegekasse genügt. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung.
Wenn die pflegende Person ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Jede Pflegekasse nutzt ihr eigenes Formular. Wählen Sie Ihre Kasse aus der Liste, wir führen Sie direkt zum richtigen Antrag.
Für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI brauchen Sie in der Regel kein Formular: Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis.
Ihren aktuellen Stand können Sie jederzeit telefonisch bei Ihrer Pflegekasse erfragen – oder bequem in der App Ihrer Kasse einsehen. Dort steht meist auf einen Blick, wie viel vom Entlastungsbetrag im laufenden Jahr noch offen ist.
Damit bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet, wenn Sie es einmal nicht mehr können. Das Bundesjustizministerium stellt einen kostenlosen Mustervordruck bereit.
Falls doch einmal ein gerichtlicher Betreuer nötig wird: Hier legen Sie vorab fest, wen das Gericht bestellen soll – und wen ausdrücklich nicht. Ebenfalls als amtliches Muster erhältlich.
Legen Sie im Voraus fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen und welche nicht. Das Bundesgesundheitsministerium bietet dazu Textbausteine und einen Schritt-für-Schritt-Assistenten.
Die verlinkten Vordrucke stammen von den offiziellen Stellen – dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Gesundheit. Wir stellen sie hier nur zur schnellen Auffindung zusammen. Maßgeblich ist immer das aktuelle Originaldokument der jeweiligen Stelle sowie das Formular Ihrer eigenen Pflegekasse.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zählt, wie selbstständig jemand den Alltag bewältigt. Genau die vielen kleinen Hilfen im Tagesverlauf werden dabei aber oft vergessen – und dann fällt der Pflegegrad niedriger aus als er sollte.
Ein Pflegetagebuch hält über ein bis zwei Wochen fest, wobei tatsächlich Unterstützung nötig war. Es ist die stärkste Grundlage für den Gutachtertermin – und später auch für einen Widerspruch.
Formulare sind unser Alltag – für Sie sind sie es nicht. Rufen Sie uns an: Wir gehen die Unterlagen in Ruhe mit Ihnen durch, kümmern uns um den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und melden uns zurück, sobald etwas entschieden ist.
Kostenlose Erstberatung, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir gehen jeden Antrag gemeinsam mit Ihnen durch.