Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Rund um die Pflege gibt es viele Begriffe, die niemand von sich aus kennt. Hier erklären wir die wichtigsten in verständlicher Sprache – ohne Paragrafendeutsch.
Von A bis Z
Die wichtigsten Pflegebegriffe erklärt
Alltagsbegleitung
Unterstützung im täglichen Leben: gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen, Hilfe bei Besorgungen und einfach Zeit für ein Gespräch. Gehört zu den Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Ein behördlich anerkannter Dienst – wie Haushaltspartner. Nur bei solchen Anbietern können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen lassen. Die Anerkennung erteilt das jeweilige Bundesland.
Begutachtung
Der Hausbesuch, bei dem der Pflegegrad ermittelt wird. Eine Gutachterin oder ein Gutachter schaut sich an, wie selbstständig Sie sechs Lebensbereiche bewältigen, und vergibt dafür Punkte. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad.
Eine schriftliche Festlegung, wen das Betreuungsgericht als rechtliche Betreuung bestellen soll, falls das einmal nötig wird – und wen ausdrücklich nicht. Anders als bei der Vorsorgevollmacht entscheidet am Ende trotzdem das Gericht.
Ein fester Betrag von 131 € im Monat für alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Er ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Topf zusammengefasst: 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2. Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag auf beide Leistungen verteilen.
Hilfe bei der Hausarbeit: Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Kochen und Ordnung halten. Bei einem anerkannten Anbieter lässt sich die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren – Sie müssen dafür nichts vorstrecken.
Vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Versorgung kurzfristig nicht möglich ist. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Medizinischer Dienst (MD)
Die unabhängige Stelle, die für gesetzlich Versicherte die Begutachtung zum Pflegegrad durchführt. Bei privat Versicherten übernimmt das Unternehmen Medicproof diese Aufgabe.
Patientenverfügung
Darin halten Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen – für den Fall, dass Sie sich später nicht mehr äußern können. Sie gilt unmittelbar, ohne dass ein Gericht beteiligt wird.
Geld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person auszahlt, wenn die Pflege von Angehörigen oder anderen Privatpersonen übernommen wird. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und beginnt bei Pflegegrad 2. Das Pflegegeld ist frei verwendbar.
Pflegegrad
Der Pflegegrad drückt aus, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen – von Pflegegrad 1 bei geringem Bedarf bis Pflegegrad 5 bei sehr hohem Bedarf. Je höher der Grad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse.
Bis zu 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Der Anspruch gilt für alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden.
Pflegekasse
Die Stelle, die die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – wer bei der AOK versichert ist, hat also auch die Pflegekasse der AOK. Dort stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad.
Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden – etwa Körperpflege oder Hilfe beim Anziehen. Sie können statt des Pflegegeldes oder anteilig zusammen mit ihm genutzt werden.
Pflegetagebuch
Eine einfache Dokumentation darüber, wobei im Alltag tatsächlich Hilfe nötig war – geführt über ein bis zwei Wochen. Es ist die beste Vorbereitung auf den Begutachtungstermin und die stärkste Grundlage für einen späteren Widerspruch.
Springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Die Pflegekasse bezahlt dann eine Ersatzbetreuung. Möglich ab Pflegegrad 2.
Damit bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können – etwa gegenüber Ärzten, Banken oder Behörden. Sie ist das stärkste Vorsorgedokument, weil sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren meist überflüssig macht.
Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid widersprechen. Ein geführtes Pflegetagebuch und eine gute Begründung sind dabei entscheidend – ein Widerspruch hat häufiger Erfolg, als viele denken.